Die Schulpferdehaftpflicht
- Verleihpferdehaftpflicht - Therapiepferdehaftpflicht und die
Haftpflichtversicherung für gewerblich genutzte Kutschpferde
ist unumgänglich, wenn Sie Ihr Pferd
gegen Entgeld verleihen, auf diesen Reitunterricht geben oder gewerbliche
Kutschfahrten anbieten.
Der Versicherungsschutz über eine private Pferdehaftpflichtversicherung
ist hierfür nicht mehr
ausreichend, muss aber dann auch nicht zusätzlich abgeschlossen
werden.
Jeder Pferdehalter haftet unabhängig von seinem Verschulden
in unbegrenzter Höhe mit
gegenwärtigem und zukünftigem Vermögen für durch
sein Pferd verursachte Personen-, Sach- und
Vermögensschäden. Das hat der Gesetzgeber im Bürgerlichen
Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Neben der Berufshaftpflichtversicherung für neben- oder hauptberufliche
Reitlehrer
(Reitlehrerhaftpflichtversicherung), die Sie in jedem Fall benötigen,
wenn Sie auch nur gelegentlich
Reitunterricht erteilen, müssen die im gewerblichen Pferdebetrieb
eingesetzten
Pferde umfassender versichert werden. Diese Versicherung ist notwendig,
für Pferde die gegen
Bezahlung einsetzt werden. Das können z.B. sein:
• Schulpferde
• Therapiepferde
• Voltigierpferde
• Verleihpferde
• Kutschpferde
• Pferde für Planwagenfahrten
• Pferde für Schlittenfahrten
Versichert sind Sach,- Personen- und Vermögensschäden
die das versicherte Pferd im Rahmen des
Unterrichts, dem Verleih oder bei einer Kutschfahrt verursacht.
Das Halter und Hüterrisiko ist ebenfalls
mit abgedeckt. Weiter sind auch Schäden am Reitschüler
versichert, solange der Schaden durch das
Pferd verursacht wurde. Fällt ein Reitschüler oder Wanderreiter
z.B. aus Erschöpfung vom Pferd oder
es wird ein erhöhtes Risiko beim Überspringen eines breiten
Grabens oder Hindernisses vom Bereiter
eingegangen, wird es mit der Versicherung, je nach Sachlage, zu
Schwierigkeiten kommen können.
Fällt der Reitschüler aber vom Pferd, weil sich das Pferd
durch eine vom Wind herumfliegende
Plane erschrocken hat, so liegt hier der klassische Personenschaden
vor, der von der Versicherung
ersetzt werden sollte. In jedem Schadenfall prüft die Versicherung
zunächst, ob sie für den Schaden
eintreten muss. Ist das einmal geklärt, wird geprüft ob
und in welcher Höhe der Versicherungsnehmer
gegenüber dem Geschädigten haftet. Die Prüfung der
Haftungslage findet allein auf Grundlage
gesetzlicher Haftungsvorschriften, z.B. BGB, Straßenverkehrsgesetz
etc. statt. Darüber hinaus gehört
es zum Versicherungsschutz, dass die Versicherung unberechtigte
Schadenersatzansprüche abwehrt,
die gegen den Versicherungsnehmer erhoben werden.
Von der Haftpflichtversicherung erhalten Sie also auch Rechtsschutz
inkl der Prozesskosten, wenn ein
wilder Keiler keine Ruhe geben will.
Etwas komplizierter und teurer wird es, wenn Sie Ihr eigenes Pferd
an einen Reitlehrer oder
Reitverein zum Schulbetrieb verleihen.
Wer sein Pferd einem Reitlehrer für den Schulbetrieb zur Verfügung
stellt, und das nur gelegentlich
und unentgeltlich, dem reicht i.d.R. die private Pferdehalterhaftpflicht-Versicherung
aus. Das Pferd ist
dann aber unbedingt über den Reitlehrer als gewerbliches Schulpferd
zu versichern. Denn wegen der
vom Tier ausgehenden Tiergefahr und der Tatsache, dass der Pferdehalter
(Verleiher) keinen Einfluss
auf ein Schadenereignis nehmen kann, welches während des Schulbetriebes
entstanden ist, ist diese
Versicherung zwingend notwendig.
Allerdings steht der Pferdehalter oft in der Situation des nicht
gewerblichen Tierhüters, z.B. bei einem
regelmäßigen Verleih. Hier reicht die private Pferdehaftpflichtversicherung
nicht mehr aus.
Um allen rechtlichen Problemen im Schadenfall aus dem Weg zu gehen,
empfehlen die Experten der
IVK das Pferd selber als gewerbliches Schulpferd zu versichern und
darauf zu achten, dass das Pferd
zusätzlich über den Reitlehrer ebenfalls als gewerbliches
Schulpferd versichert ist.
Für den Pferdehalter wird dann keine zusätzliche private
Pferdehaftpflichtversicherung mehr benötigt,
weil der gewerbliche Tarif das Privatrisiko mit einschließt.
Wir das Pferd einem Reitverein zur Verfügung gestellt, gilt
zu klären, ob der Verein eine Vereinbarung
mit dem Landessportbund hat. Hier gilt zu klären ob die Vereinbarung
nur zu Vereinszwecken dient
oder auch den gewerblichen Schulbetrieb mit einschließt.
Die gewerbliche Pferdehaftpflichtversicherung sichert Sie ab. Damit
sichern Sie sich gegen
Schadensersatzansprüche ab, die gegen Sie gestellt werden.
Das Deckungskonzept der IVK umfasst u.a:
• Privatnutzung des Pferdes
• Weiderisiko inkl. Offenstallhaltung
• Flurschäden
• Turnierrisiko
• Verwandtenklausel
• Ungewollter Deckakt
• Auslandsschutz nach Absprache
• Reiten mit und ohne Sattel
• Reiten und Führen mit gebissloser Zäumung
• Reiten ohne Helm (bei den meissten Angeboten hier Ausschluss
wegen grober Fahrlässigkeit)
• Reit- und Kutschfahrtunterricht
• Reittherapie (Reitplatz, Gelände, Reithalle)
• Schäden an Reit- und Kutschfahrschülern, Reitbeteiligungen
und Patienten (Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern)
Im Bereich der gewerblichen Pferdeversicherungen gibt es erhebliche
Unterschiede in der
Preisgestaltung und dem Leistungsumfang (Versicherungsbedingungen).
Es häufen sich auch
Angebote ausländischer Versicherer. Diese gilt es genau zu
prüfen, denn oft versteckt sich hinter
einer zunächst günstigen Prämie, ein leistungsschwacher
Versicherungsschutz. Und seien wir einmal
ehrlich: Was nützt Ihnen eine Billigpolice, die Ihnen im Schadenfall
die Leistung verweigert.
Vertrauen Sie deshalb den Versicherungsschutz den Experten an,
die Ihre langjährige Erfahrung mit
den jeweiligen Versicherungen haben. Nach dem Motto von Profis für
Profis bringen wir Ihnen das
Thema Pferdeversicherungen und seine versicherungsrechtlichen Grundlagen
verständlich näher und
unterstützen Sie im Schadenfall.
Das Deckungskonzept der IVK für gewerblich genutzte Pferde
und landwirtschaftliche Betriebe, bietet
Ihnen bei vergleichsweise geringen Beiträgen eine ausreichende
Grundabsicherung für die
alltäglichen Risiken des gewerblichen Pferdebetriebes. In der
landwirtschaftlichen
Betriebshaftpflichtversicherung ist die Privathaftpflichtversicherung
und in der Topschutzvariante
zusätzlich auch die Hundehaftpflichtversicherung mit eingeschlossen.
Die preiswerten
Versicherungskonzepte eignen sich darüber hinaus, für
Existenzgründer, die in der Gründungsphase
die Betriebskosten niedrig halten müssen.
Die IVK ist seit 1973 Ihr kompetenter Tier-Versicherungsmakler.
Bei der IVK erhalten Sie eine
kostenlose Erstberatung bei rechtlichen Problemen im Schadenfall.
Es steht Ihnen ein erfahrenes und
fachkundiges Expertenteam zur Verfügung. Ihr persönlicher
Ansprechpartner zu allen
Pferdeversicherungen ist Herr Stummer den Sie unter der Telefonnummer
0561-13223 erreichen.
Email: info@hufundpfote.de
Weitere Informationen zum Versicherungsschutz von gewerblichen Pferdeversicherungen
finden Sie
auch im Internet unter
www.hufundpfote.de.
Copyright: Andreas Stummer, iVK-Versicherungskonzepte
Artikel
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