Pferdekauf
Wenns doch so einfach wäre...
Wurde früher ein Pferdekauf per Handschlag besiegelt,
sieht sich heute der Pferdekäufer oft vielen juristischen
Fallstricken ausgeliefert. Leider auch dann, wenn man doch
eigentlich alles richtig machen will, wie ein vom Landgericht
Flensburg im März diesen Jahres entschiedener Fall
zeigt.
Die Kläger hatte vor, sich von einer privaten Verkäuferin
eine Stute zu kaufen. Vor dem Kauf hatte sie einen Tierarzt
mit der üblichen Ankaufsuntersuchung beauftragt. Dieser
hat ihr in einem schriftlichen Protokoll bestätigt,
dass das Tier keine erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigung
hat. Der darauf abgeschlossene Kaufvertrag sah eine Verjährungsfrist
für Mängel von drei Monaten und einen umfassende
Gewährleistungsausschluss vor.
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Es gibt für alle Freunde der Isländer nichts Schöneres, als mit dem vierbeinigen Freund durch die Gegend zu reiten. Leider ist das in Deutschland ohne Kontakt zum Straßenverkehr oft nicht mehr möglich. Wo Berührungspunkte sind, sind Probleme auch nicht weit.
Generell nehmen auch Reiter mit allen Rechten und Pflichten am Straßenverkehr teil. Kommt es zu einem Unfall, dann wird von den Gerichten und Versicherungen bezüglich der Schadensverteilung abgewogen, von wem im konkreten Fall eine größere Gefahr für den reibungslosen Ablauf des Verkehrs ausging. Es wird zum eine die Betriebsgefahr des PKW/ LKW, zum anderen die von einem Pferd ausgehende Tiergefahr gegeneinander abgewogen. Dabei spielt es auch eine Rolle, ob einer der Beteiligten gegen die Regeln der Straßenverkehrsordnung verstoßen hat.
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